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Die GPL Lizenz (deutsch)
General Public License
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 675 Mass Ave,
Cambridge, MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch
nicht gestattet.
VORWORT
Die Lizenzen für die meiste Software sollen verhindern, daß
Sie sie weitergeben und verändern können. Im Gegensatz dazu
will die GNU General Public License sicherstellen, daß freie
Software von jedem benutzt und verändert werden kann - um zu gewährleisten,
daß die Software für alle Benutzer frei ist. Die General
Public License gilt für den Großteil der von der Free
Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen
Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch
Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre
Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software
Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General Public
License).
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit -
nicht auf den Preis. Durch unsere General Public Licenses haben Sie die
Freiheit, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für
diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), den Quellcode zu
erhalten oder auf Wunsch zu bekommen, die Software zu ändern oder
Teile davon in neuen freien Programmen zu verwenden. Die Licences bestätigen
Ihnen, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder
Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen
folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der
Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren,
die Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien
eines solchen Programmes verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß
auch sie den Quellcode erhalten bzw. bekommen können. Und Sie müssen
ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) wir stellen die
Software unter ein Copyright und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an,
die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu
verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir sicherstellen, daß
jeder erfährt, daß für diese freie Software keine
Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und
weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit von
anderen verursachte Probleme nicht die Reputation des ursprünglichen
Autors schädigen.
Schließlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen,
daß Distributoren eines freien Programmes Patente mit dem Ergebnis
individuell lizensieren, daß das Programm proprietär wird. Um
dies zu verhindern, haben wir klar gemacht, daß jedes Patent für
freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt
nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in
dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist,
daß das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder
Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung "auf
dem Programm basierendes Werk" meint das Programm sowie jegliche
Bearbeitung des Programms im Sinne des Urheberrechts. Dies bedeutet: ein
Werk, das das Programm, auch auszugsweise, unverändert oder verändert,
und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im
folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung"
bezeichet). Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung berührt diese Lizenz nicht; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programmes wird
nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programmes unterliegt
dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung
des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den
Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quellcodes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder
Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluß veröffentlichen. Bitte lassen Sie alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert; geben Sie desweiteren allen anderen Empfängern
des Programmes zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz. Sie dürfen
für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen; auf
Ihren Wunsch dürfen Sie gegen Entgeld eine Garantie für das
Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programmes oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht;
Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen des
Abschnitts 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden: Sie müssen
die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum
jeder Änderung hinweist. Sie müssen dafür sorgen, daß
jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz
oder teilweise von einem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist,
Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz
ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird. Wenn das veränderte
Programm normalerweise beim Lauf interaktiv Kommandos einliest, müssen
Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten
Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung
ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält
sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung gibt (oder
anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und daß die
Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen.
Auch muß der Benutzer muß darauf hingewiesen werden, wie er
eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm
selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
solche Meldung ausgeben). Diese Anforderungen betreffen das veränderte
Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von
dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige
und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann
erstrecken sich diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese
Abschnitte, wenn sie als eigenständige Werke verbreitet werden.
Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten,
das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die
Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen.
Hierbei werden die Rechte weiterer Lizenznehmer auf die Gesamtheit
ausgedehnt, und damit auf jeden einzelnen Teil - unabhängig von der
Person des Verfassers. Somit ist es nicht die Absicht dieses
Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder zu
beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es
die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die
auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben. Ferner bringt ein
einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht auf dem
Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Werk auf einem Speicher- oder Vertriebsmedium nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk wie
in Abschnitt 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen von Abschnitt 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten -
vorausgesetzt, daß Sie dabei eine der folgenden Serviceleistungen
erbringen: Liefern Sie zusätzlich den vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quellcode auf einem Medium, das üblicherweise für
den Datenaustausch verwendet wird, wobei die Verteilung unter den
Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 erfolgen muß; oder Liefern Sie
das Programm mit dem mindestens drei Jahre lang gültigen
schriftlichen Angebot, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur Verfügung zu stellen,
wobei keine weiteren Kosten als für den physikalischen
Kopiervorgang anfallen und der Quellcode unter den Bedingungen der
Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verbreitet wird, das üblicherweise
für den Datenaustausch verwendet wird; oder Liefern Sie das
Programm mit der Information, die auch Sie erhalten haben, daß der
korrespondierende Quellcode angeboten ist. (Diese Alternative gilt nur für
nicht-kommerzielle Verbreitung und nur, wenn Sie das Programm als
Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden
Angebot nach Unterabschnitt b erhalten haben.) Unter Quellcode eines
Werkes wird die Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen
vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm
bedeutet der Quellcode: Der Quellcode aller Module, die das Programm
beinhaltet, zusätzlich alle zugehörigen
Schnittstellen-Definitions- Dateien, sowie die Skripte, die die
Kompilierung und Installation des ausführbaren Programmes
kontrollieren. Als besondere Ausnahme jedoch muß der verteilte
Quellcode nicht enthalten, was normalerweise (entweder als Quellcode
oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kernel, Compiler usw.) verteilt wird, unter dem das Programm läuft
- es sei denn, diese Komponente gehört zum ausführbaren
Programm. Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programmes oder
des Objectcodes erfolgt, indem der Kopierzugriff auf eine dafür
vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines
gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des
Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, die Quellen
zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es durch dieser Lizenz nicht
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und
beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die
Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen
und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern
oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie
diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf
basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen
bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung
des Programms oder eines darauf basierenden Werks.
6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger
automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,
zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren
Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte
des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich,
die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
Bestimmungen in dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz
und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann können
Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
Programmes durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, das
Patent und diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des
Programmes zu verzichten. Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig
oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so
soll dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen
soll dieser Abschnitt als Ganzes gelten. Zweck dieses Abschnittes ist
nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere
Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher
Ansprüche zu bestreiten; dieser Abschnitt hat einzig den Zweck, die
Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen,
das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zum weiten Bereich der
mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber zu
entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen
Einfluß. Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, deutlich klar zu
machen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat,
eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, indem
diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen
sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung,
als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version der Lizenz hat eine
eindeutig unterschiedliche Versionsnummer. Wenn das Programm angibt,
welcher Version und "any later version" es unterliegt, so
haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen dieser Version zu folgen
oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen,
die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung
anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu
bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software
Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir
machen zu diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden folgenden Zielen geleitet: dem Erhalten des freien Status von
allen abgeleiteten Arbeiten unserer freien Software und der Förderung
der Verbreitung und Nutzung von Software generell.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies
gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt,
stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung,
"wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich
noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, die
Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das
volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit
des Programmes liegt bei Ihnen. Sollte das Programm fehlerhaft sein, übernehmen
Sie die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur.
12. In keinem Fall, außer durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet
hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar,
einschließlich jeglicher genereller, spezieller, zufälliger
oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programmes oder der
Unbenutzbarkeit des Programmes folgen (einschließlich, aber nicht
beschränkt auf, Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder
einen Fehler des Programms, mit irgeneinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter über
die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
ENDE DER BEDINGUNGEN
Anhang: Wie wenden Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme an.
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom größtmöglichen
Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten,
indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen
Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
deutlich darzustellen; außerdem sollte jede Datei mindestens eine "Copyright"-Zeile
besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständige
Lizenz gefunden werden kann. eine Zeile mit dem Programmnamen und einer
kurzen Beschreibung.
Copyright (C) 19yy Name des Autors.
This program is free software; you can redistribute it and/or modify it
under the terms of the GNU General Public License as published by the
Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your
option) any later version. This program is distributed in the hope that
it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied
warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License for more details. You should have received a
copy of the GNU General Public License along with this program; if not,
write to the Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA
02139, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch
und per Brief erreichbar sind. Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen
Sie dafür, daß es nach dem Start einen kurzen Vermerk
ausgibt: Gnomovision version 69, Copyright (C) 19yy name of author
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type "show
w". This is free software, and you are welcome to redistribute it
under certain conditions; type "show c" for details. Die
hypothetischen Kommandos "show w" und "show c"
sollten die entsprechenden Teile der GPL anzeigen. Natürlich können
die von Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als "show w"
und "show c"; es könnten auch einfach Mausklicks sein -
was immer am besten in Ihr Programm paßt. Soweit vorhanden,
sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten)
oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für das Programm
unterschreiben lassen. Hier ist ein Beispiel mit geänderten Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program "Gnomovision"
(which makes passes at compilers) written by James Hacker. signature of
Ty Coon , 1 April 1989 Ty Coon, President of Vice Diese General Public
License gestattet nicht die Einbindung des Programmes in proprietäre
Programme. Ist Ihr Programm eine Bibliotheksfunktion, so kann es
sinnvoller sein, das Binden proprietärer Programme mit dieser
Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU
Library General Public License anstelle dieser Lizenz verwenden.
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